Zukunftsrat für Bürger*innen
Dauerhafter zufallsbestimmter Beteiligungsrat Hannover
Sa.., 15 Februar 2025Wir wollen 2025 versuchen, einen dauerhaften zufallsbestimmten Beteiligungsrat des Landes Niedersachsen zu ermöglichen.
Dauerhafte Bürger*innen Räte, die sich um die wichtigsten politischen Themen kümmern, können die geringen Aktivitätspotenziale der gewählten Gremien und ihre zu geringe Orientierung an den Notwendigkeiten der Praxis verändern und eine demokratische Entfaltung von Engagement auslösen. Diese dauerhaften, zufallsbestimmten Beteiligungsräte werden für drei Jahre ausgelost und verändern sich dann wieder personell. So werden die Nachteile „ewiger“ Mandate vermieden.
Unsere damaligen Ratgeberin Patrizia Nanz schreibt dazu mit zwei Co-Autoren:
Lukas Kübler, Claus Leggewie, Patrizia Nanz (2021): Zustand der Demokratie. Demokratische Innovation durch Bürgerräte. Politik und Zeitgeschichte/bpb.de Creative Commons Lizenz „CC BY-NC-ND 3.0 DE (Ausschnitt):
>> Richtungsentscheidungen
Dass die Frage, wie die Entscheidungsträger*innen im politischen System mit den Beratungsergebnissen von Bürgerräten umgehen sollen, nicht hinreichend verbindlich geregelt ist, birgt das eminente Risiko, Bürgerräte zum demokratischen „Feigenblatt“ verkommen zu lassen, das die Krise der parlamentarischen Demokratie nur kurzfristig überdeckt. Bestärkt wird dies dadurch, dass die Durchführung eines Bürgerrates häufig als Einzelmaßnahme begriffen und nicht in einen breiteren Rahmen der demokratischen Erneuerung eingebettet wird – und so gewissermaßen als Flicken fungiert, der notdürftig die Löcher eines Systems schließen soll, das eigentlich an allen Nähten auseinandertreibt. Deshalb möchten wir … an dieser Stelle an die bereits vor mehreren Jahren ausgearbeitete Idee der zu einer „Konsultative“ verknüpften „Zukunftsräte“ erinnern. Beide Begriffe verweisen auf Dimensionen, die in der gegenwärtigen Konjunktur der Bürgerräte nicht adäquat eingelöst wurden. Sie erscheinen uns aber essenziell, wenn die Chancen der gegenwärtigen Erneuerungsbewegungen nicht direkt wieder verspielt werden sollen. Vor allem ist ein Zukunftsrat ein dauerhaft institutionalisierter Bürgerrat. Anders als die heute verbreiteten Experimente (mit wenigen Ausnahmen) ist damit sein Verhältnis zu anderen (ebenfalls dauerhaften) Institutionen und Gremien des demokratischen Prozesses verbindlich, klar und langfristig geregelt. Gleiches gilt für die professionelle Unterstützung durch hauptamtliche Initiativteams, die als Moderatoren und Geschäftsstelle tätig sind. Schließlich befasst sich ein Zukunftsrat als dauerhaftes Gremium (selbst wenn die individuelle Mitgliedschaft auf zwei Jahre begrenzt ist) inhaltlich weniger mit Ad-hoc-Problemen als mit den zukunftsträchtigen Transformationen, die unsere politischen Gemeinschaften auf Jahre und Jahrzehnte beschäftigen werden. So baut die Vorstellung der Konsultative auf einem zwar inkrementell-melioristischen /zurückhaltend-reformerisch verbessernden, aber dennoch systemischen Verständnis demokratischer Innovation auf: Zukunftsräte werden eine umfassende Kraft für die Erneuerung der Demokratie im Sinne einer „vierten Gewalt“ nur dann entfalten können, wenn sie keine Einzelfälle bleiben, sondern sich zu einem Netzwerk vieler unterschiedlicher und kurzfristiger Beteiligungsformate auf den unterschiedlichen Ebenen des politischen Systems verknüpfen. Zu einem solchen systemischen Verständnis demokratischer Innovation gehört, dass Institutionen, die das Umfeld der Konsultative bilden–Verwaltung, legislative und exekutive Gremien–ebenfalls lernen müssen, mit der Veränderung der politischen Architektur umzugehen. <<
Klaus Windolph