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Politische Beteiligungsinitiative Hannover / Democracy in Motion / DIM

Beteiligungsrat Hannover

Fr., 30 Oktober 2020

Beteiligungsrat Hannover

Der Beteiligungsrat Hannover ist eine politische Beteiligungsinstanz der Einwohnerinnen und Einwohner. Er steuert die Verfahren zur Entwicklung wirksamer Lösungsvorschläge. Diese sollen die politischen Entscheidungen auf einer breiten Basis nachhaltiger machen. Er wirkt auch auf eine strukturierte Beteiligung in den Stadtteilen hin (Stadtteilkonferenzen, Stadtteilforen). Der Beteiligungsrat kann auf Fachleute („Bürgeranwälte“) zurückgreifen.

Der Beteiligungsrat Hannover besteht aus 20 bis max. 25 per „qualifizierter Zufallsauswahl“ eingeladenen Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren. Die Auswahl erfolgt nach transparenten Kriterien und ohne jeglichen Einfluss auf deren Gewichtung. Konkrete Kriterien sind in der Anlage 2 „Qualifizierte Zufallsauswahl“ dargelegt.

Externe Expertinnen und Experten (Bürgeranwälte) können zu bestimmten Themen zur Information hinzugezogen werden. Die für Beteiligungsfragen zuständigen Stellen der Stadtverwaltung werden zu allen wichtigen Beratungen eingeladen. Der Beteiligungsrat ist ein reines Gremium der Einwohnerinnen und Einwohner, welches für 3 Jahre ernannt wird.

Eine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Beteiligungsrates ist vorgesehen.

Dem Beteiligungsrat werden die erforderlichen Informationen, organisatorischen, finanziellen und räumlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt. Dazu gehört eine mit Personal und Sachmitteln ausgestattete Geschäftsstelle, die zentral und bürgernah angesiedelt und nahtlos in die Kommunikation der Stadtverwaltung eingebunden ist. Außerdem werden in dieser Geschäftsstelle zwei Stellen für fachkompetente Expert*innen eingerichtet. Diese verfügen über ausgewiesene Qualifikationen in Beteiligungs- und Moderationsfragen und sind dem Beteiligungsrat zugeordnet.

Die Stadtverwaltung erstellt für den Beteiligungsrat eine Liste der Vorhaben. Die Liste enthält Hinweise auf rechtlich vorgeschriebene Beteiligung und weitere fallbezogene rechtliche Rahmenbedingungen. Darüber hinaus enthält sie Anregungen der Stadtverwaltung hinsichtlich der aus ihrer Sicht wünschenswerten Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und dient als Grundlage der Arbeit des Beteiligungsrates. Darüber hinaus kann der Beteiligungsrat als Konsultative mit Initiativrecht weitere gemeinwohlbezogene Themen in die politische Diskussion des Stadtrates einbringen.

Beteiligen an der Kommunalpolitik

Der Beteiligungsrat Hannover

bestimmt die Vorgehensweise bei den einzelnen Beteiligungsverfahren

und

  • definiert die erforderlichen Beteiligungsrechte
  • überwacht die Einhaltung der geplanten Verfahrensabläufe in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung
  • er sorgt für die Berücksichtigung bereits erzielter Zwischenergebnisse
  • hilft bei der Einrichtung von neuen Stadtteilforen und Stadtteilkonferenzen
  • bindet bestehende Stadtteilforen und Stadtteilinitiativen in Beteiligungs-prozesse ein
  • überprüft die Dokumentationspflicht
  • schlägt erforderliche Ergänzungen der Grundsätze vor
  • kann als Konsultative mit Initiativrecht selbstbestimmt gemeinwohlbezogene Themen aufrufen, sie in geeigneter Weise in die politische Diskussion des Stadtrates einbringen und ggf. dazu Beteiligungsprozesse initiieren.
  • kann seine Mitglieder beobachtend in vorhabenbezogene Beteiligung  entsenden.

Entwurf der politischen Beteiligungsinitiative Hannover / Democracy in Motion / DIM 30.10.2020

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