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Zufallsbestimmter Beteiligungsrat

BÜRGERRAT HANNOVER

Di., 19 Januar 2021

BÜRGERRAT HANNOVER   

POLITISCHE BETEILIGUNGSINITIATIVE HANNOVER

Bürgerbeteiligung stärken

Einwohner*innen Rat für Hannover

Auswahl nach dem Zufallsprinzip

Gemeinsam sind wir stark

Den Beteiligungsrat für die Einwohner*innen in Hannover können wir nur mit viel Unterstützung einführen.

Wir möchten mit Eurer / Ihrer Unterstützung allen Hannoveraner*innen mehr Beteiligung ermöglichen, der Politikverdrossenheit durch politisches Handeln der Einwohner*innen vertreibt.

Wir wollen gemeinsam eine Bewegung für etwas Neues entstehen lassen, die uns allen hilft, der Demokratie neuen Schwung zu verleihen.   

Macht mit!!

DER BETEILIGUNGSRAT HANNOVER

Der Beteiligungsrat Hannover ist eine politische Beteiligungsinstanz der Einwohnerinnen und Einwohner. Er steuert die Verfahren zur Entwicklung wirksamer Lösungsvorschläge. Diese sollen die politischen Entscheidungen auf einer breiten Basis nachhaltiger machen. Er wirkt auch auf eine strukturierte Beteiligung in den Stadtteilen hin (Stadtteilkonferenzen, Stadtteilforen). Der Beteiligungsrat kann auf Fachleute („Bürgeranwälte“) zurückgreifen.

Der Beteiligungsrat Hannover besteht aus 25 per „qualifizierter Zufallsauswahl“ eingeladenen Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren. Die Auswahl erfolgt nach transparenten Kriterien und ohne jeglichen Einfluss auf deren Gewichtung. Konkrete Kriterien sind unter „Qualifizierte Zufallsauswahl“ dargelegt.

Externe Expertinnen und Experten (Bürgeranwälte) können zu bestimmten Themen zur Information hinzugezogen werden. Die für Beteiligungsfragen zuständigen Stellen der Stadtverwaltung werden zu allen wichtigen Beratungen eingeladen. Der Beteiligungsrat ist ein reines Gremium der Einwohnerinnen und Einwohner, welches für 3 Jahre ernannt wird.

Eine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Beteiligungsrates ist vorgesehen.

Dem Beteiligungsrat werden die erforderlichen Informationen, organisatorischen, finanziellen und räumlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt. Dazu gehört eine mit Personal und Sachmitteln ausgestattete Geschäftsstelle, die zentral und bürgernah angesiedelt und nahtlos in die Kommunikation der Stadtverwaltung eingebunden ist. Außerdem werden in dieser Geschäftsstelle zwei Stellen für fachkompetente Expert*innen eingerichtet. Diese verfügen über ausgewiesene Qualifikationen in Beteiligungs- und Moderationsfragen und sind dem Beteiligungsrat zugeordnet.

Die Stadtverwaltung erstellt für den Beteiligungsrat eine Liste der aktuellen Beteiligungsthemen. Die Liste enthält Hinweise auf rechtlich vorgeschriebene Beteiligung und weitere fallbezogene rechtliche Rahmenbedingungen. Darüber hinaus enthält sie Anregungen der Stadtverwaltung hinsichtlich der aus ihrer Sicht wünschenswerten Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und dient als Grundlage der Arbeit des Beteiligungsrates. Darüber hinaus kann der Beteiligungsrat als Konsultative mit Initiativrecht weitere gemein-wohlbezogene Themen in die politische Diskussion des Rates der Stadt einbringen.

Der Beteiligungsrat bestimmt die Vorgehensweise bei den einzelnen Beteiligungsverfahren und

  • definiert die erforderlichen Beteiligungsrechte
  • überwacht die Einhaltung der geplanten Verfahrensabläufe in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung
  • sorgt für die Berücksichtigung bereits erzielter Zwischenergebnisse
  • hilft bei der Einrichtung von neuen Stadtteilforen und Stadtteilkonferenzen
  • bindet bestehende Stadtteilforen und Stadtteilinitiativen in Beteiligungsprozesse ein und hilft den Initiativen ihre erarbeiteten Konzepte nachhaltig einzubringen.
  • überprüft die Dokumentationspflicht
  • schlägt erforderliche Ergänzungen der Grundsätze vor
  • kann als Konsultative mit Initiativrecht selbstbestimmt gemeinwohlbezogene Themen aufrufen, sie in geeigneter Weise in die politische Diskussion des Stadtrates einbringen und ggf. dazu Beteiligungsprozesse initiieren.
  • kann seine Mitglieder beobachtend in Beteiligungsverfahren entsenden.
Democracy in Motion Hannover

HANNOVERSCHE GRUNDSÄTZE DER BÜRGERBETEILIGUNG

  1. Präambel

Die Landeshauptstadt Hannover hat seit den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts große Erfahrung mit effektiver Bürgerbeteiligung. Demokratie war und ist dabei in ständiger Bewegung und lebt von Beteiligung. Die Beteiligung aller Ein­wohnerinnen und Einwohner soll zukünftig ein selbstverständlicher Teil der politischen Meinungs- und Entscheidungsfindung sein. Dazu fehlte bisher ein Rahmen, der die Zivilgesellschaft und die Einwohnerinnen und Einwohner eng mit den Entscheidungsgremien der Stadt und der Bezirke verknüpft.

Demokratische kommunale Beteiligungsprozesse brauchen Zeit und Raum. Beteiligung erhöht die Identifikation mit den parlamentarischen Strukturen unserer Stadt, denn durch sie werden komplexe Sachverhalte transparenter, Lösungen kreativer und Entscheidungswege nachvollziehbarer. Nur über etwas, was gehört, verstanden und bedacht wird, können Menschen sich austauschen und dazu verantwortlich „Ja“ oder „Nein“ sagen. Um eine möglichst vielfältige Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner zu gewährleisten, bedarf es neben klaren Regeln einer vertrauensvollen Atmosphäre und einer entsprechenden Haltung aller Beteiligten:

Für das Gelingen des Prozesses tragen alle Beteiligten gemeinsam die Verantwortung. Damit sich auch bei unterschiedlichen Interessen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickeln kann, verständigen sich die Akteure auf einen Umgang auf „Augenhöhe“, das heißt Wertschätzung, Akzeptanz, Offenheit, Toleranz und Fairness. Die Abwägung im Sinne des Gemeinwohls, unterschiedliche Überzeugungen und die Diskussion von Handlungsalternativen sind kontinuierlich Gegenstand von Beteiligungsprozessen. In allen Phasen achten die Beteiligten darauf, dass die Ergebnisse von allen respektiert werden, um auf einer gemeinsamen Basis weiterarbeiten zu können.

Die hier dargelegten Grundsätze sind bindend für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung bei der Entscheidung, der systematischen Planung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation von Bürgerbeteiligungsverfahren. Sie bieten Orientierung für den Rat und die Öffentlichkeit sowie eine Anleitung, damit für jedes einzelne Verfahren ein individuelles Konzept entwickelt werden kann.

Ziel sind bestmögliche, für möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner akzeptable Entscheidungen im Sinne des Gemeinwohls.

Beteiligen an der Kommunalpolitik
  1. Grundsätze

2.1 Frühzeitige Information

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Hannover werden zu einem Zeitpunkt in kommunale Meinungsbildung/ Entscheidungsprozesse einbezogen, zu dem die wesentlichen Weichen noch nicht gestellt sind und noch Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.

Um dies zu erreichen, wird von der Stadtverwaltung eine Liste der Beteiligungsthemen eingerichtet und dem Beteiligungsrat zugeleitet. Diese Liste dient der frühzeitigen Information und bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern von Hannover die Möglichkeit, bei vorgesehener Bürgerbeteiligung ihr Interesse anzumelden. Sie wird im Internet veröffentlicht und liegt in den Verwaltungsstellen und beim Beteiligungsrat aus.

  • Die Liste enthält Beteiligungsthemen, die umfassend in die Lebenssituation der Einwohnerinnen und Einwohner eingreifen und/oder die Ressourcen der Stadt Hannover auf viele Jahre binden.
  • Jedes Beteiligungsthema wird mit einer Skizze des Sachverhalts von der Stadtverwaltung kurz beschrieben. Diese gibt Auskunft über den Inhalt, den zeitlichen Rahmen und die vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung.

2.2 Konzept Beteiligung

Für jeden Beteiligungsprozess wird vom Beteiligungsrat ein Verfahrenskonzept erstellt. Es enthält bestehende Festlegungen und zeigt die Gestaltungsmöglichkeiten der Einwohnerinnen und Einwohner auf: Wer kann sich wie beteiligen, wer moderiert und wie sehen die einzelnen Schritte des Verfahrens aus? Wer muss gehört werden? Wer sind die Konfliktparteien?

Das Beteiligungskonzept wird vom Beteiligungsrat in Abstimmung mit dem federführenden Fachbereich der Stadtverwaltung entwickelt.

Die folgenden Punkte sind Bestandteil jedes Beteiligungskonzeptes:

Zielsetzung und Ergebnisoffenheit

Zu Beginn werden der Beteiligungsgegenstand, die Ziele des Beteiligungsprozesses sowie die Rahmenbedingungen formuliert. Es wird aufgezeigt, welche Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume vorhanden sind und welche Vorfestlegungen bereits getroffen wurden. Im Rahmen dieser Vorgaben ist das Ergebnis des Beteiligungsprozesses offen.

Transparente Prozessgestaltung

Alle wesentlichen Informationen werden den beteiligten Akteuren, dem Rat der Stadt und der Öffentlichkeit übersichtlich, nachvollziehbar und in bürgerfreundlicher Sprache übermittelt und regelmäßig aktualisiert.

Dazu gehören:

  • der konkrete Gegenstand der Beteiligung
  • die Rahmenbedingungen und Ressourcen
  • die geplanten Verfahrensschritte / Formate
  • die Rolle der Akteure

Die Formate werden durch neutrale (allparteiliche) Moderatorinnen oder Moderatoren begleitet. Bei komplexen Beteiligungsprozessen und widersprüchlichen Interessenslagen wird eine externe Moderation hinzugezogen. Verlässlichkeit und Kontinuität der Beteiligten sind während des Beteiligungsverfahrens unerlässlich.

Nicht alle Beteiligten müssen über die gesamte Dauer eines Verfahrens eingebunden werden. Der Beteiligungsrat kann eine temporäre Beteiligung festlegen.

Wer wird beteiligt – und wie?

Im Beteiligungskonzept wird festgelegt, welche Bevölkerungsgruppen und Akteure insbesondere eingeladen werden sollen, wie zum Beispiel direkt Betroffene, Interessenvertretungen, mögliche Konfliktpartner, Bezirksratsvertreter, betroffene Bereiche der Verwaltung.

Expert*innen können hinzugezogen werden. Bevölkerungsgruppen, die bisher wenig für Beteiligungsprozesse gewonnen werden konnten, sollen besonders angesprochen werden. Die Rolle von künftig Betroffenen wird ebenfalls berücksichtigt.

Abwägungsprozesse sind im Sinne des Gemeinwohls zu führen. Innerhalb des Prozesses ist darauf zu achten, dass die Ergebnisse von allen respektiert werden, um auf einer gemeinsamen Basis weiterarbeiten zu können.

2.3 Umgang mit den Ergebnissen

Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung stellen Empfehlungen oder Entscheidungsgrundlagen dar. Der Umgang damit durch die Bezirksräte, den Rat der Stadt und die Verwaltung wird transparent und nachvollziehbar dokumentiert.

Der Rat der Stadt wird regelmäßig über den Fortgang der Bürgerbeteiligung informiert. Die Ergebnisse werden in einem gemeinsamen Dokument festgehalten. Dieses Dokument zeigt Konsens, Dissens und alternative Lösungsvorschläge auf. Das Etappen- oder Schlussdokument des Beteiligungsverfahrens wird als Anlage zu den jeweiligen Vorlagen für den Rat der Stadt angefügt.

Die Verwaltung und der Rat der Stadt setzen sich mit den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung auseinander. Sie würdigen das Ergebnis, wägen alle Gesichtspunkte für eine künftige Entwicklung ab und prüfen sorgfältig die Handlungsalternativen. Auf dieser Grundlage treffen sie ihre Entscheidung und begründen sie für den Beteiligungsrat nachvollziehbar.

2.4 Dokumentation und Evaluation

Es findet eine kontinuierliche, prozessbegleitende Auswertung, Dokumentation und Reflexion der Beteiligungsprozesse statt. Beteiligungsprozesse werden auf diese Weise optimiert und an Veränderungen angepasst.

Der Beteiligungsrat sorgt gemeinsam mit den federführenden Fachbereichen der Stadtverwaltung für die Auswertung: Eine Veranstaltung zum Abschluss des Beteiligungsprozesses würdigt das Engagement der Beteiligten und bietet Möglichkeit zum Feedback.

Der Beteiligungsrat führt in der Regel einmal pro Jahr eine gemeinsame Aus- und Bewertung von Beteiligungsprozessen durch. Sie dient der Evaluation auf Grundlage dieser Grundsätze, der Herstellung von Transparenz und gibt Empfehlungen zur Weiterentwicklung.

2.5 Kontrollen bei der Durchführung von  Beteiligungsverfahren

Der Beteiligungsrat hat die Möglichkeit, auf Eigeninitiative oder Veranlassung der Einwohner*innen die Durchführung der unter Bürgerbeteiligung zustande gekommenen Prozesse zu kontrollieren.

Er hat ein uneingeschränktes Informationsrecht und übernimmt die Funktion einer Ombudsstelle zur Lösung von Streitfragen zu den Beteiligungsprozessen.

 

  1. BÜRGERBETEILIGUNGSPROZESSE

Kern der Beteiligungsarbeit ist der Beteiligungsrat. 

Die Einrichtung themenbezogener Beteiligung garantiert eine Revision, also eine längerfristige Begleitung der Prozesse und eine Kontrolle der gefassten Entscheidungen. Eine Rückkopplung mit dem Beteiligungsrat ist notwendig.

Für die vom Beteiligungsrat ausgewählten Themen mit politischer Beteiligung bedarf es der Auswahl unterschiedlicher Einwohnergruppen (z.B. direkt Betroffene, Interessenvertretungen, mögliche Konfliktpartner, betroffene Bereiche der Verwaltung). Dabei sind Personen (-gruppen), die bisher wenig für Beteiligungsprozesse gewonnen werden konnten, zu identifizieren und gesondert anzusprechen.

Bei komplexen und widersprüchlichen Beteiligungsprozessen kann eine Begleitung durch neutrale (allparteiliche), ggf. externe Moderatorinnen und Moderatoren hinzugezogen werden.

Ein Beteiligungsprozess kann durch zeitlich begrenzte Formen der Beteiligung Möglichkeiten zur Mitsprache eröffnen.

 Vorgehensweise

Der Beteiligungsrat erhält von der Stadtverwaltung eine regelmäßig aktualisierte Liste der potenziell beteiligungsrelevanten Verfahren. Er prüft und ergänz ggfs. Vorhaben, die er für wichtig hält.

Zwecks Festlegung der für die einzelnen Themen anzuwendenden Beteiligungsverfahren stimmt sich der Beteiligungsrat zunächst mit den zuständigen Bezirksräten und der Verwaltung ab.

Er legt die zu beteiligenden Personen(-gruppen) und das Beteiligungsverfahren für Beteiligungsprozesse fest. Hierzu gehört auch die Auswahl der dazu passenden Formate.

Die zu beteiligenden Personen, Gruppen, und / oder Institutionen werden zur Beteiligung eingeladen.

Die Ergebnisse der einzelnen Verfahrensschritte sind allparteilich und sachgerecht zu dokumentieren. Die Dokumentation muss die Zustimmung aller Beteiligten finden. Die Dokumentation sollte möglichst standardisiert erfolgen, um eine gleichbleibende Qualität zu sichern.

Unterschiedliche Lösungsansätze und nicht zum Konsens gebrachte Interessenslagen müssen deutlich benannt werden.

Die Weiterverarbeitbarkeit der Ergebnisse einzelner Verfahrensschritte muss im Hinblick auf nachfolgende Verfahrensschritte gewährleistet sein.

Für die Durchführung der Beteiligungsformate bedarf es personeller und organisatorischer Ressourcen, die seitens der Stadtverwaltung bereitzustellen oder nötigenfalls extern (z.B. Moderation, neutrale Prozessbeobachtung, etc.) zu beschaffen sind.

Zusammenarbeit im Stadtbezirk / Stadtteil   

Stadtteilkonferenzen werden nach Bedarf einberufen oder vom Beteiligungsrat angeregt. Der Beteiligungsrat gibt Hilfestellungen. Aus Stadtteilkonferenzen können Stadtteilforen als dauerhafte Beteiligungseinrichtungen entstehen. Stadtteilforen bilden sich aus den interessierten Einwohnerinnen und Einwohner und geben sich ein eigenes Statut. Sie sind kein Ersatz für dann neu zu planende Beteiligungsprozesse bei zukünftigen Vorhaben.  Losbasierte Beteiligungsverfahren sind ggfs. zu erproben.

 

Qualifizierte Zufallsauswahl

GRUPPENGRÖSSE

Für den Beteiligungsrat gelten 25 Mitglieder als optimal, um dauerhafte Beziehungen ihrer Mitglieder als soziale Gruppe zu ermöglichen. Sie werden für einen Zeitraum von 3 Jahren gewählt.

AUSWAHLVERFAHREN:

Schritt 1: Aus dem Melderegister der Stadt werden für die Zufallsauswahl unter Wahrung aller Aspekte des Datenschutzes 1000 Personen ausgewählt und schriftlich gefragt, ob sie grundsätzlich bereit wären, gegen Aufwandsentschädigung an der Arbeit des Beteiligungsrates mitzuwirken.

Schritt 2: Von den Angeschriebenen 1000 meldet sich eine Anzahl X Personen zurück. Diese wiederum erhalten einen detaillierten Fragebogen, mithilfe dessen Beantwortung, ihre Zugehörigkeit zu verschiedenen sozialen Kategorien festgestellt werden kann.

Schritt 3: Eine Anzahl Y Personen meldet sich dann mit beantworteten Fragebögen zurück. Anhand dieser Rückläufe werden die Y Personen den nachstehend genannten 21 Kriterien zugeordnet.

Schritt 4: Im Anschluss an die Zuordnung erfolgt, gemäß statistischer Methoden,  die Auslosung  von 25 Personen in den Beteiligungsrat, in jedes Kriterium mindestens eine Person. Die gewählten Personen sollen insgesamt alle 21 genannten gesellschaftlichen Kriterien erfüllen. Ausgelost wird immer aus dem gesamten Formular-Pool der 1000 Personen.   

Folgende 21 Kriterien werden der Auswahl der Beteiligungsratsmitglieder zugrunde gelegt: 

Für annähernde Geschlechterparität

Kriterium 1:  Frauen, Kriterium 2:  Männer, Kriterium 3:  Divers 

Für die Mischung von Altersgruppen

Kriterium 4: 16-25 (Doppelbesetzung möglich), Kriterium 5:  25-45, Kriterium 6: 45-65,  Kriterium 7: über 65 Jahre

Für die Abbildung formal unterschiedlicher Bildungsgrade

Kriterium 8: ohne Schulabschluss, Kriterium 9: mit Schulabschluss, Kriterium 10: Akademiker*in

Für die Mitwirkung von Menschen mit Migrationshintergrund

Kriterium 11: mit Migration (nach Selbsteinschätzung)

Für eine sozialstrukturelle Ausgewogenheit nach (Haushalts-)Einkommen in Euro:

Kriterium 12:  bis 1000 €, Kriterium 13: 1000-2000 €, Kriterium 14: 2000-5000 €, Kriterium 15: über 5000 €, Kriterium 16: Menschen mit Einschränkungen

Für eine Abbildung verschiedener Familienstände, Haushalte und Lebensgemeinschaften:

Kriterium 17: Single-Haushalte, Kriterium 18: Familien und Lebensgemeinschaften ohne Kinder, Kriterium 19: Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern, Kriterium 20: Alleinerziehende

Für eine ausgewogene Stadtteilrepräsentanz:

Bei unausgewogener Stadtteilrepräsentanz, Hilfskriterium 21 anwenden:  Auswahl nach Wohnort    

Damit vertreten die Mitglieder des Beteiligungsrates nicht die Bürgerschaft, sondern sie stellen sie dar.

Sind 21 Personen nach den Kriterien ausgelost, werden die letzten 4 Personen aus dem Formular-Pool ohne Berücksichtigung der Kriterien gezogen. Danach werden alle 25 angeschrieben und um Zustimmung zur Mitwirkung im Beteiligungsrat gebeten. Lehnt jemand ab, muss das Kriterium nachgelost werden.

Gegebenenfalls bedarf die aus den Rückläufen erfolgte qualifizierte Zufallsauswahl einer gezielten Ergänzung: Eine Ergänzung kann durch die Ansprache schwierig erreichbarer Gruppen, wie z.B. Asylbewerber*innen und nicht im Melderegister vertretene Langzeitarbeits-lose erfolgen. Eventuelle ist hierbei die Unterstützung durch bestimmte Organisationen erforderlich.

Um angeschriebene Personen mit einem geringen Zeitbudget und junge Leute zu gewinnen (diese erklären besonders selten ihre Bereitschaft zur Teilnahme!), kann ersatzweise eine gezielte Ansprache erfolgen, um das Kriterium zu erfüllen.

Im Falle einer Ablehnung wird eine zweite, dritte und weitere Person mit gleicher Kriterien-Zuordnung für den Beteiligungsrat ausgelost. Sollten Mitglieder während einer Beteiligungsratsperiode aus persönlichen Gründen ausscheiden müssen, so sollten Nachrücker*innen bereit stehen. Während der laufenden Beteiligungsratsperiode muss bereits an der Zusammensetzung des zukünftigen Beteiligungsrates gearbeitet werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

 Stand 19.1.2021

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